Artefakte der ehemaligen Rosenkranzkapelle wiederentdeckt und neue Kapelle errichtet; Förderkreis feiert Richtfest
In den Jahren 1873 / 1874 wurden, entlang des Weges vom alten Friedhof Nieder-lahnstein bis zum Allerheiligenberg, im Auftrag des damaligen Niederlahnsteiner Pfarrers Josef Wolf 15 kleine Rosenkranzkapellen errichtet, die am 01.Mai 1874 vom damaligen Limburger Bischof Peter Joseph Blum eingeweiht wurden. Die Maurerarbeiten wurden seinerzeit vom Maurermeister Johann Karst aus Niederlahnstein ausgeführt. In den 1960iger Jahren wurde die ehemalige Kapelle Nr. 11 am „Neuen Buger Weg“ durch einen LKW der Bundeswehr beschädigt und auf Veranlassung von Pfarrer Schwarz in der Folgezeit abgerissen. Diese Kapelle war dem 1. Gesetz des glorreichen Rosenkranzes „Der von den Toten auferstanden ist“ gewidmet. Seit 2023 erinnerte dort ein vom Förderkreis angebrachtes Hinweisschild daran, dass hier einst eine kleine Kapelle stand.
Eher zufällig wurde am 13. Mai 2024 vom Arbeitsteam des Förderkreises ein Teil des Steingutbodens der ehemaligen Kapelle entdeckt. Nachdem mit der Stadt Lahnstein, als Eigentümerin des Grundstücks, zeitnah ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden konnte, wurden bis Ende Oktober 2024 in insgesamt 9 mehrstündigen und schweiß-treibenden Arbeitseinsätzen der überraschenderweise in Gänze erhaltene Boden, das Fundament sowie Reste des Mauerwerks freigelegt. Die Mitgliederversammlung des Förderkreises beschloss Ende Januar 2025 das Artefakt durch Aufmauerung und Überdachung zu sichern, um ihn für die Bevölkerung sichtbar zu erhalten. Für die hierzu erforderliche Baugenehmigung musste der Denkmalschutz der Kreisverwaltung zu beteiligt werden. Dessen Vorgabe war insbesondere, dass das äußere Erscheinungsbild, Maße und Proportionen, annähernd dem Bestand der ehemaligen Kapelle entsprechen müssen. Daher mussten u. a. für das sichtbare Mauerwerk Feldbrandbacksteine im Reichsformat verwendet werden.
Nach Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen konnte am 01.08.2025 endlich mit den Arbeiten begonnen werden. In weiteren 37 Arbeitseinsätzen vor Ort wurden Mauerwerk und Dach errichtet. Am 06.11.2025 konnte schließlich Richtfest gefeiert werden, an dem auch Pfarrer Armin Sturm teilnahm. Bis auf die Schiefereindeckung wurden alle anderen Arbeiten vom Arbeitsteam des Förderkreises (Roman Wambach, Michael Loch u. Josef Maldener) in ca. 600 Stunden bei fast 50 Arbeitseinsätzen ausgeführt.
Das ursprünglich in dieser Kapelle befindliche Bild ist erhalten und soll dort auch wieder angebracht werden. Der Förderkreis bedankt sich bei beim Bauamt der Stadt Lahnstein für die zur Verfügung gestellten Absperrgitter, die Genehmigung zur Zwischenlagerung der Baumaterialien auf städtischem Grundstück, sowie bei Familie Knecht, die einen Stromanschluss zur Verfügung gestellt hat und bei Dachdecker Johannes Lauer für das Gerüst. Die „Lokale Aktionsgruppe Weltererbe Oberes Mittelrheintal“ (LAG WOM) hat im Rahmen ihres Programms „Kleinprojekt des Regionalbudgets“ eine Förderung der Baumaßnahme zugesagt, mit der ein Teil der Kosten gedeckt werden kann.
Artefakte der ehemaligen Rosenkranzkapelle wiederentdeckt und neue Kapelle errichtet; Förderkreis feiert Richtfest
In den Jahren 1873 / 1874 wurden, entlang des Weges vom alten Friedhof Nieder-lahnstein bis zum Allerheiligenberg, im Auftrag des damaligen Niederlahnsteiner Pfarrers Josef Wolf 15 kleine Rosenkranzkapellen errichtet, die am 01.Mai 1874 vom damaligen Limburger Bischof Peter Joseph Blum eingeweiht wurden. Die Maurerarbeiten wurden seinerzeit vom Maurermeister Johann Karst aus Niederlahnstein ausgeführt. In den 1960iger Jahren wurde die ehemalige Kapelle Nr. 11 am „Neuen Buger Weg“ durch einen LKW der Bundeswehr beschädigt und auf Veranlassung von Pfarrer Schwarz in der Folgezeit abgerissen. Diese Kapelle war dem 1. Gesetz des glorreichen Rosenkranzes „Der von den Toten auferstanden ist“ gewidmet. Seit 2023 erinnerte dort ein vom Förderkreis angebrachtes Hinweisschild daran, dass hier einst eine kleine Kapelle stand.
Eher zufällig wurde am 13. Mai 2024 vom Arbeitsteam des Förderkreises ein Teil des Steingutbodens der ehemaligen Kapelle entdeckt. Nachdem mit der Stadt Lahnstein, als Eigentümerin des Grundstücks, zeitnah ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden konnte, wurden bis Ende Oktober 2024 in insgesamt 9 mehrstündigen und schweiß-treibenden Arbeitseinsätzen der überraschenderweise in Gänze erhaltene Boden, das Fundament sowie Reste des Mauerwerks freigelegt. Die Mitgliederversammlung des Förderkreises beschloss Ende Januar 2025 das Artefakt durch Aufmauerung und Überdachung zu sichern, um ihn für die Bevölkerung sichtbar zu erhalten. Für die hierzu erforderliche Baugenehmigung musste der Denkmalschutz der Kreisverwaltung zu beteiligt werden. Dessen Vorgabe war insbesondere, dass das äußere Erscheinungsbild, Maße und Proportionen, annähernd dem Bestand der ehemaligen Kapelle entsprechen müssen. Daher mussten u. a. für das sichtbare Mauerwerk Feldbrandbacksteine im Reichsformat verwendet werden.
Nach Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen konnte am 01.08.2025 endlich mit den Arbeiten begonnen werden. In weiteren 37 Arbeitseinsätzen vor Ort wurden Mauerwerk und Dach errichtet. Am 06.11.2025 konnte schließlich Richtfest gefeiert werden, an dem auch Pfarrer Armin Sturm teilnahm. Bis auf die Schiefereindeckung wurden alle anderen Arbeiten vom Arbeitsteam des Förderkreises (Roman Wambach, Michael Loch u. Josef Maldener) in ca. 600 Stunden bei fast 50 Arbeitseinsätzen ausgeführt.
Das ursprünglich in dieser Kapelle befindliche Bild ist erhalten und soll dort auch wieder angebracht werden. Der Förderkreis bedankt sich bei beim Bauamt der Stadt Lahnstein für die zur Verfügung gestellten Absperrgitter, die Genehmigung zur Zwischenlagerung der Baumaterialien auf städtischem Grundstück, sowie bei Familie Knecht, die einen Stromanschluss zur Verfügung gestellt hat und bei Dachdecker Johannes Lauer für das Gerüst. Die „Lokale Aktionsgruppe Weltererbe Oberes Mittelrheintal“ (LAG WOM) hat im Rahmen ihres Programms „Kleinprojekt des Regionalbudgets“ eine Förderung der Baumaßnahme zugesagt, mit der ein Teil der Kosten gedeckt werden kann.
